Ihr Wegweiser zur Vernetzten
Pflegeberatung in Sachsen-Anhalt

Die Vernetzte Pflegeberatung wurde 2010 in Sachsen-Anhalt in Kooperation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, den kommunalen Spitzenverbänden und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den 11 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten aufgebaut.

Das Ziel ist es, eine flächendeckende, wohnortnahe und vernetzte Beratung und Versorgung der Versicherten und Bürger in den 141 Beratungsstellen der Kassen und Kommunen in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Pflegebedürftige und Angehörige können sich damit unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit in allen mit diesem Logo ausgestatteten Beratungsstellen zum Thema Pflege beraten lassen. 

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Beratungsstellen und Ansprechpartnern der Vernetzten Pflegeberatung, den Partnern der Vernetzten Pflegeberatung sowie umfangreiche Verlinkungen zur Unterstützung, Orientierung und Suche im Bereich Pflege.

 

Unsere Philosophie

Das Kernstück der Vernetzten Pflegeberatung bildet die Kooperation der Beratungsstellen aller im Land tätigen Pflegekassen mit den Beratungsstellen der Kommunen. Die Pflegekassen stellen in diesem Zusammenhang eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für alle pflegebedürftigen Versicherten und ihre Angehörigen sicher. Die Kommunen bringen ihre Beratungskompetenz gemäß § 11 SGB XII in die Vernetzte Pflegeberatung ein. Beide Partner arbeiten unter Wahrung des Datenschutzes eng zusammen, um gute Versorgungslösungen für die Antragsteller zu finden und um unnötige Wege zu ersparen.


Die aufgesuchte Beratungsstelle initiiert dann alle weiteren notwendigen Maßnahmen zu medizinischen und pflegerischen Hilfen, über komplementäre Dienste der Altenhilfe und ehrenamtlichen Unterstützung bis hin zur individuellen Pflegeberatung.
Die individuelle Pflegeberatung erfolgt durch die Kranken- und Pflegekasse, bei der die Mitgliedschaft besteht. Sie umfasst eine umfangreiche Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, zur Antragstellung, zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. SMD und zum Ablauf des Begutachtungsverfahrens. Im Rahmen des Case-Managements wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen die medizinische, pflegerische und soziale Versorgung besprochen. Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird im Rahmen einer fortlaufenden Fallbegleitung durch qualifizierte Pflegeberater immer wieder auf den jeweiligen Bedarf des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen angepasst.


Innerhalb der Vernetzten Pflegeberatung gibt es regionale Arbeitskreise in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Hier tauschen sich die Berater der Kranken- und Pflegekassen und der Kommunen mit Partnern aus der Region aus, um das regionale Hilfenetz für pflegebedürftige Menschen zu erweitern.

nach § 45 c Abs. 9 SGB XI

Förderung regionaler Netzwerke

Mit Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung können durch die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung betreiben, selbstorganisierte regionale Netzwerke gefördert werden. Diese dienen der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen.

Regionale Netzwerke in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt haben die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. Für eine Förderung für das aktuelle Jahr erwarten wir Ihre Anträge bis zum 31. März des aktuellen Jahres.

Auch nach dem Stichtag ist noch eine Beantragung von Fördermitteln möglich, wenn das Budget für den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt noch nicht ausgeschöpft ist.